Deutsche Tageszeitung - Mit Spannung erwartetes Rechtsgespräch im Loveparade-Prozess wohl am 16. Januar

Mit Spannung erwartetes Rechtsgespräch im Loveparade-Prozess wohl am 16. Januar


Mit Spannung erwartetes Rechtsgespräch im Loveparade-Prozess wohl am 16. Januar
Mit Spannung erwartetes Rechtsgespräch im Loveparade-Prozess wohl am 16. Januar / Foto: ©

Im Strafprozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade mit 21 Toten könnte in wenigen Wochen eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens fallen: Voraussichtlich am 16. Januar wird das Gericht sein mit Spannung erwartetes Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten über den bisherigen Verhandlungsverlauf führen und dabei auch eine eigene Einschätzung zur bisherigen Beweisaufnahme abgeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Opferanwälte hatte nach Bekanntwerden der Planungen für das Rechtsgespräch im September die Befürchtung geäußert, das Loveparade-Verfahren solle eingestellt werden. Äußerungen der Anklage ließen den Schluss zu, "dass die Staatsanwaltschaft offenbar bereit ist, den vom Gericht aufgezeigten Weg hin zur Verfahrenseinstellung mitzugehen", kritisierten Anwälte der Nebenkläger.

Laut Duisburger Landgericht steht der nicht öffentliche Gesprächstermin am 16. Januar allerdings unter dem Vorbehalt, dass das bis dahin noch geplante umfangreiche Beweisprogramm wie vorgesehen absolviert werden kann. In dem Mammutprozess sind allein bis zum Jahresende noch acht weitere Verhandlungsterminen angesetzt, auch Anfang Januar wird weiter verhandelt.

In dem Loveparade-Strafverfahren müssen sich seit dem 8. Dezember vergangenen Jahres sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Aus Platzgründen findet der Prozess in einem Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe statt. Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 hatte es ein verheerendes Gedränge gegeben, in dem 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt wurden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft

Sechs Monate nach dem Angriff in Litauen auf Leonid Wolkow, einen Vertrauten des verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, hat die polnische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Täter aus Russland aufgenommen. Wie die polnische Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem als Anatoli B. bezeichneten Mann drei Straftatbestände zur Last gelegt, darunter politisch motivierte Körperverletzung. Neben B. wird demnach auch gegen sechs polnische und einen belarussischen Staatsbürger ermittelt.

Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg

Wegen Mordes aus Heimtücke an seiner Ehefrau hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

Textgröße ändern: