Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Höcke: Anklage fordert Bewährungsstrafe - Verteidigung Freispruch

Prozess gegen Höcke: Anklage fordert Bewährungsstrafe - Verteidigung Freispruch


Prozess gegen Höcke: Anklage fordert Bewährungsstrafe - Verteidigung Freispruch
Prozess gegen Höcke: Anklage fordert Bewährungsstrafe - Verteidigung Freispruch / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Verteidigung beantragte Freispruch, auch Höcke selbst bezeichnete sich als "unschuldig". Das Urteil fällt am Nachmittag.

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Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Der Anklagevertreter forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch "Alles für Deutschland" zu vervollständigen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte vorsätzlich. Höcke, der zu diesem Zeitpunkt bereits in einem ähnlichen Fall angeklagt war, habe seinen Auftritt in Gera "regelrecht inszeniert", um die Losung erneut zu verwenden. "Sie haben eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt", sagte Bernzen an Höcke gewandt. Dass dieser in Gera nur die ersten beiden Worte "Alles für" rief und Zuschauer "Deutschland" ergänzten, wertet die Staatsanwaltschaft als "Mittäterschaft".

Die Verteidigung von Höcke beantragte hingegen Freispruch. Dass ihr Mandant die Parole abgebrochen habe, sei Beleg dafür, dass dieser eine Strafbarkeit vermeiden wollte. Zudem bekräftigten Höckes Anwälte ihr Hauptargument, dass "Alles für Deutschland" keine zentrale Losung der SA gewesen sei und bereits seit dem 19. Jahrhundert von Vertretern verschiedener politischer Richtungen benutzt worden sei.

Auch Höcke wies erneut die Strafbarkeit seiner Aussage zurück. "Ich bin unschuldig", sagte er in Halle. Er habe die Losung abgebrochen, "weil ich keinen Fehler machen wollte und Anlass geben wollte für einen neuen Prozess".

Höcke verwies auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung und stellte sich erneut als Opfer einer politischen Justiz dar. Er habe das Gefühl, dass mit Mitteln der Justiz versucht werde, die Meinungsfreiheit der Opposition zu beschneiden und einen "Maulkorb" gegen Oppositionspolitiker zu verhängen. "Ja, mein subjektives Gefühl ist, dass es beabsichtigt ist, mich mundtot zu machen", warf der AfD-Politiker der Justiz vor.

In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole "Alles für Deutschland" gesagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höcke ist Landes- und Fraktionschef seiner Partei in Thüringen und führt die AfD in den Wahlkampf. In den Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD seit Monaten vorn, wobei ihr Vorsprung zuletzt leicht schrumpfte. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und selbst Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.

(L.Møller--DTZ)

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