Lebenslange Haft wegen Mordes an zehnjähriger Stephanie vor 27 Jahren
Mehr als 27 Jahre nach dem grausamen Tod der zehnjährigen Stephanie aus Thüringen ist der Angeklagte zu einer lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach den 66-Jährigen am Freitag des Mordes schuldig. Die Richter folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Kraftfahrer das Mädchen am 24. August 1991 in Weimar in sein Auto lockte, entführte und missbrauchte. Später stieß er demnach Stephanie von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 in die Tiefe.
Damit wollte er nach Überzeugung der Richter verdecken, dass er dem Kind zuvor Beruhigungsmittel gegeben hatte, die nach seinen Vorstellungen möglicherweise zum Tod des Mädchens geführt hätten. Stephanies Leiche wurde zwei Tage später unter der Brücke gefunden.
Im Prozess hatte der 66-Jährige nur die Entführung des Mädchens gestanden, jedoch bestritt er, die Zehnjährige getötet zu haben. Nach seiner Aussage gab er dem Kind Beruhigungstabletten und setzte es an der Teufelstalbrücke aus. Die Mutter des getöteten Mädchens trat als Nebenklägerin auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall Stephanie hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil es der Polizei nach akribischer Ermittlungsarbeit gelungen war, den wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Tatverdächtigen nach mehr als zweieinhalb Jahrzehnten aufzuspüren. Er wurde im März in Berlin festgenommen.
Seit 2016 ermittelte eine Sonderkommission der thüringischen Polizei für sogenannte Altfälle erneut zu Stephanies Tod und zwei weiteren Taten aus den Jahren 1993 und 1996, denen Kinder zum Opfer fielen. Dem nun angeklagten 66-Jährigen kamen die Ermittler durch moderne Untersuchungsmethoden und ein neues elektronisches Fallbearbeitungssystem auf die Spur, in dem Daten zu den drei ungeklärten Thüringer Kindermorden erfasst und ausgewertet wurden.
Der Angeklagte war in den 90er Jahren bereits im Zusammenhang mit dem Mord an einem anderen Kind im Visier der Ermittler, konnte damals aber ein Alibi vorweisen. Er ist den Angaben zufolge bereits einschlägig vorbestraft und wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Jahr 1996 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Landgericht Gera zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
(N.Loginovsky--DTZ)