BGH prüft Konsequenzen aus Vernichtung von Kunstinstallationen
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (9.00 Uhr), welche Ansprüche Künstler bei der Entfernung ihrer in Gebäuden errichteten Installationen haben. In einem Fall geht es um Raum- und Lichtinstallationen in der Kunsthalle Mannheim, die im Zuge von umfassenden Umbaumaßnahmen entfernt wurden oder abgebaut werden sollen. Die Künstlerin sieht darin eine Verletzung ihres Urheberrechts. (Az. I ZR 98/17 und I ZR 99/17)
Für den Fall einer endgültigen Entfernung ihrer Werke verlangt sie Schadenersatz von insgesamt mehr als 300.000 Euro. In einem zweiten Rechtsstreit vor dem BGH gestalteten Künstler zum Teil die Räume einer Indoor-Minigolfanlage. Bei einem Umbau der Anlage wurden ihre Installationen entfernt und zerstört. Die Künstler verlangen dafür Schmerzensgeld. (Az. I ZR 15/18)
(W.Budayev--DTZ)