Deutsche Tageszeitung - Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof

Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof


Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof
Drohender Zwangsabriss von Haus in Brandenburg wird Fall für Bundesgerichtshof / Foto: © AFP/Archiv

Ein Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Brandenburg und die Räumung des Grundstücks soll vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden. Der BGH ließ die Revision der Familie aus dem Ort Rangsdorf zu, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Fall hatte im vergangenen Jahr überregional Aufsehen erregt. (Az. V ZR 153/23)

Textgröße ändern:

Im Juni 2023 entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass die Familie ihr Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Grund dafür war ein Fehler bei der Zwangsversteigerung 13 Jahre zuvor. Deswegen habe der frühere Eigentümer sein Grundstück nicht verloren.

Der ursprüngliche Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.

Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Schließlich entschied das Oberlandesgericht, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei.

Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben. Der Kläger sei der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es damals. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH nun stattgab. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die mündliche Verhandlung in dem Fall werde voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden, kündigte der BGH an.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Erste internationale Flugverbindung in Grönlands Hauptstadt Nuuk gestartet

Die Hauptstadt Grönlands ist erstmals mit einem internationalen Direktflug erreichbar. Die erste Maschine mit Ziel Nuuk startete am Donnerstag in Kopenhagen. Mit an Bord waren die dänischen Minister für Finanzen und auswärtige Angelegenheiten. Der internationale Flughafen in Nuuk sollte später offiziell eingeweiht werden; Dänemark war zu 20 Prozent an der Finanzierung beteiligt.

Textgröße ändern: