Deutsche Tageszeitung - Krim-Annexion: Menschenrechtsgericht entscheidet über Kiews Klage gegen Moskau

Krim-Annexion: Menschenrechtsgericht entscheidet über Kiews Klage gegen Moskau


Krim-Annexion: Menschenrechtsgericht entscheidet über Kiews Klage gegen Moskau
Krim-Annexion: Menschenrechtsgericht entscheidet über Kiews Klage gegen Moskau / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entscheidet am Dienstag (11.00 Uhr) über die Klage der Ukraine gegen Russland im Zusammenhang mit der Annexion der Schwarzmeerhalbinsel Krim. Kiew beschuldigt Moskau, von Februar 2014 bis August 2015 auf der Krim zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen zu haben. Dazu zählen der Klage zufolge "illegale Verhaftungen", die "Unterdrückung nicht-russischer Medien" und "entschädigungslose Enteignungen".

Textgröße ändern:

Russland hatte die Krim nach einem von der Ukraine und dem Westen nicht anerkannten Volksentscheid im März 2014 ins eigene Staatsgebiet aufgenommen. Die Regierung in Kiew und der Westen verurteilten dies und sprachen von einer völkerrechtswidrigen Annexion. Es folgten Kämpfe prorussischer Milizen gegen die ukrainische Armee in der Ostukraine mit mehr als 14.000 Toten. Im Februar 2022 startete Russland dann seine Invasion in der Ukraine.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Erste internationale Flugverbindung in Grönlands Hauptstadt Nuuk gestartet

Die Hauptstadt Grönlands ist erstmals mit einem internationalen Direktflug erreichbar. Die erste Maschine mit Ziel Nuuk startete am Donnerstag in Kopenhagen. Mit an Bord waren die dänischen Minister für Finanzen und auswärtige Angelegenheiten. Der internationale Flughafen in Nuuk sollte später offiziell eingeweiht werden; Dänemark war zu 20 Prozent an der Finanzierung beteiligt.

Textgröße ändern: