Deutsche Tageszeitung - 14 Jahre Haft für 29-fachen Mordversuch bei Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus

14 Jahre Haft für 29-fachen Mordversuch bei Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus


14 Jahre Haft für 29-fachen Mordversuch bei Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus
14 Jahre Haft für 29-fachen Mordversuch bei Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus / Foto: ©

Lange Haftstrafe für den BVB-Attentäter: Wegen des Sprengstoffanschlags auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund hat das Dortmunder Landgericht den Angeklagten Sergej W. am Dienstag zu 14 Jahren Haft verurteilt. Gut eineinhalb Jahre nach dem Attentat hielt die Strafkammer den Beschuldigten des 29-fachen Mordversuchs, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

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Die Dortmunder Richter blieben mit ihrem Urteil unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft beantragt hatte. Zugleich verhängte die Kammer aber eine weit höhere Strafe als von der Verteidigung gefordert - die Anwälte von W. hatten auf deutlich weniger als zehn Jahre Gefängnis plädiert. Zu einer möglichen Revision gegen den Richterspruch wollten sich Anklage und Verteidigung unmittelbar nach der Urteilsverkündung nicht äußern.

Das Attentat vom 11. April 2017 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. W. gab in dem Prozess zu, unweit des Mannschaftshotels von Borussia Dortmund in einer Hecke drei selbstgebaute Sprengsätze mit Metallstiften deponiert und beim Vorbeifahren des BVB-Mannschaftsbusses ferngezündet zu haben.

Bei der Tat unmittelbar vor einem Champions-League-Heimspiel des Bundesligaklubs erlitt der damalige Dortmunder Defensivspieler Marc Bartra eine schwere Unterarmverletzung. Ein Motorradpolizist, der dem mit insgesamt 28 Menschen besetzten Bus voranfuhr, trug ein Knalltrauma davon.

W. räumte vor Gericht auch ein, vor dem Anschlag auf einen fallenden Kurs der Borussia-Aktie gewettet zu haben. Mit dem Attentat strebte er nach Überzeugung des Gerichts einen dramatischen Kursverlust der BVB-Aktie an, um anschließend aufgrund seiner vorherigen Wetten einen "erheblichen Gewinn" einzustreichen, wie der Vorsitzende Richter Peter Windgätter in der Urteilsbegründung sagte.

Keinen Glauben schenkte das Gericht der Darstellung von W., er habe bei dem Anschlag niemanden töten wollen. "Er hat zumindest damit gerechnet, dass Menschen dabei ums Leben kommen", sagte Richter Windgätter. Damit habe der in Russland geborene Deutsche den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

"Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte hier mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat", betonte Windgätter. Damit habe sich der Industriemeister für Elektrotechnik des versuchten Mordes schuldig gemacht, denn der Sprengstoffanschlag erfülle die Mordmerkmale der Heimtücke, der Habgier und der Begehung der Tat mit gemeingefährlichen Mitteln.

So habe W. den Sprengstoff "genau in dem Moment gezündet, in dem sich der Bus auf der Höhe der Sprengsätze befand", sagte der Vorsitzende Richter. Manche der betroffenen Menschen in dem Bus, in dem sich neben den BVB-Spielern auch Betreuer und Mitglieder des Trainerstabs befanden, seien noch heute wegen des traumatischen Erlebnisses in psychologischer Behandlung.

Der Richter erinnerte in der Urteilsbegründung auch daran, dass W. bei der Tat eine falsche Spur zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gelegt hatte. Neben den drei Sprengsätzen habe W. in der Hecke auch drei vermeintliche Bekennerschreiben platziert, die "den Verdacht auf den IS lenken sollten".

Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wertete das Gericht bei der Strafzumessung dessen Teilgeständnis, mit dem W. auch die Zusammensetzung des von ihm verwendeten Sprengstoffs offenbart hatte. Gegen W. spreche allerdings, dass er "die Tat von langer Hand akribisch geplant" habe, sagte Windgätter.

(A.Nikiforov--DTZ)

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