Deutsche Tageszeitung - US-Supreme Court bestätigt Schusswaffen-Verbot für Täter häuslicher Gewalt

US-Supreme Court bestätigt Schusswaffen-Verbot für Täter häuslicher Gewalt


US-Supreme Court bestätigt Schusswaffen-Verbot für Täter häuslicher Gewalt
US-Supreme Court bestätigt Schusswaffen-Verbot für Täter häuslicher Gewalt / Foto: © GETTY IMAGES/AFP

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag ein Verbot des Schusswaffenbesitzes für Täter von häuslicher Gewalt zum Schutz der Opfer bestätigt. Es sei verfassungsgemäß, Menschen, "die eine glaubwürdige Bedrohung für die körperliche Sicherheit einer anderen Person" darstellten, "vorübergehend" zu entwaffnen, begründete der Vorsitzende Richter John Roberts die mit acht von neun Stimmen getroffene Entscheidung des mehrheitlich konservativen Supreme Court.

Textgröße ändern:

Die Waffengesetze des Landes hätten seit jeher Regeln enthalten, um Menschen, "die anderen mit körperlicher Gewalt drohen, vom Missbrauch von Schusswaffen" abzuhalten, erklärte Roberts weiter. Auf den vorliegenden Fall angewandt, füge sich das Gesetz "problemlos in diese Tradition ein".

Gegen die Entscheidung sprach sich der konservative Richter Clarence Thomas aus. Die US-Bundesstaaten würden bereits über die Strafverfolgung als Mittel verfügen, um jeden zu entwaffnen, der eine Waffe nutze, um anderen körperliche Gewalt anzudrohen.

Die Verfassungsrichter beschäftigten sich am Freitag erstmals seit einem umstrittenen Urteil aus dem Jahr 2022 mit einem Waffenrechtsfall. Die Richter des Supreme Court hatten im Juni 2022 geurteilt, das Mitführen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit - und nicht nur der Besitz von Waffen - sei ein Grundrecht.

In dem Urteil wurde zudem ein neuer Standard festgelegt, der für eine Einschränkung des im zweiten Verfassungszusatzes festgelegten Rechts auf Waffenbesitz erfüllt sein muss. Demnach müssen solche Beschränkungen in "Geschichte und Traditionen der USA" vom späten 18. Jahrhundert und dem 19. Jahrhundert verankert sein.

Auf Grundlage dieser Grundsatzentscheidung erklärte ein erzkonservatives Bundesberufungsgericht im März vergangenen Jahres das Bundesgesetz für verfassungswidrig, demzufolge Tätern häuslicher Gewalt der Besitz von Schusswaffen untersagt werden kann. Die Richter argumentierten, es gebe dafür keine historischen Vorbilder.

In dem Fall ging es um einen Mann aus dem Bundesstaat Texas, der aufgrund einer richterlichen Anordnung keine Waffen besitzen durfte, nachdem er seine Ex-Freundin attackiert hatte. Bei einer Durchsuchung seines Hauses fanden Polizisten dann aber eine Pistole und ein Gewehr.

Das Justizministerium argumentiert, dass es in den USA eine lange Tradition gebe, derzufolge nur gesetzestreue Bürger Waffen besitzen dürfen. Die oberste Rechtsvertreterin der Regierung, Elizabeth Prelogar, sagte im vergangenen Jahr, gefährliche Personen zu entwaffnen stehe in Einklang mit Geschichte und Traditionen der USA.

US-Präsident Joe Biden begrüßte nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und kündigte an, sich für strengere Regeln einzusetzen. "Aufgrund des heutigen Urteils können sich Überlebende häuslicher Gewalt und ihre Familien weiterhin auf wichtige Schutzmaßnahmen verlassen, so wie sie es in den vergangenen drei Jahrzehnten getan haben", erklärte Biden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Erste internationale Flugverbindung in Grönlands Hauptstadt Nuuk gestartet

Die Hauptstadt Grönlands ist erstmals mit einem internationalen Direktflug erreichbar. Die erste Maschine mit Ziel Nuuk startete am Donnerstag in Kopenhagen. Mit an Bord waren die dänischen Minister für Finanzen und auswärtige Angelegenheiten. Der internationale Flughafen in Nuuk sollte später offiziell eingeweiht werden; Dänemark war zu 20 Prozent an der Finanzierung beteiligt.

Textgröße ändern: