Deutsche Tageszeitung - Thailands Ex-Regierungschef Thaksin wegen Majestätsbeleidigung angeklagt

Thailands Ex-Regierungschef Thaksin wegen Majestätsbeleidigung angeklagt


Thailands Ex-Regierungschef Thaksin wegen Majestätsbeleidigung angeklagt
Thailands Ex-Regierungschef Thaksin wegen Majestätsbeleidigung angeklagt / Foto: © AFP/Archiv

Der thailändische Ex-Regierungschef Thaksin Shinawatra muss sich wegen Majestätsbeleidigung vor Gericht verantworten. "Heute hat ein Staatsanwalt Anklage gegen Thaksin Shinawatra erhoben und das Gericht hat den Fall angenommen", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag. Demnach verstieß der 74-jährige umstrittene Milliardär mit Äußerungen in Südkorea im Jahr 2015 gegen das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung.

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Ein weiterer Anklagepunkt stützt sich laut der Staatsanwaltschaft auf den Computer Crimes Act. Bei einer Verurteilung droht dem Ex-Regierungschef eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Laut Gericht wurde die Kaution auf 500.000 Baht (rund 13.000 Euro) festgesetzt. Demnach darf Thaksin das Land nicht ohne Erlaubnis verlassen. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 19. August angesetzt.

Seinem Anwalt zufolge bestreitet Thaksin sämtliche Vorwürfe. Er hat angedeutet, dass er sie für einen Trick des Establishments hält, um ihn und die Regierung von Ministerpräsident Srettha Thavisin von der Pheu-Thai-Partei zu schwächen.

Das thailändische Gesetz gegen Majestätsbeleidigung gilt als eines der strengsten weltweit und ahndet Beleidigungen von Maha Vajiralongkorn und seiner Familie mit bis zu 15 Jahren Haft. Kritikern zufolge werden die Gesetze missbraucht, um politische Debatten zu unterdrücken.

Laut Menschenrechtsaktivisten wurde das in Thailand als "Artikel 112" bekannte Gesetz hundertfach angewandt, um jegliche Proteste im Zuge der pro-demokratischen Demonstrationen von 2020 und 2021 zu unterdrücken. Dem Anwaltskollektiv Thai Lawyers for Human Rights (THLR) zufolge ist Thaksin der prominenteste von mehr als 270 Beschuldigten, die seit den Protesten auf Grundlage des Gesetzes angeklagt wurden.

Im Februar war Thaksin auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Ex-Regierungschef war im vergangenen August unmittelbar nach seiner Rückkehr aus einem 15-jährigen Exil zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Korruption und Machtmissbrauchs verurteilt worden. Er hatte Thailand von 2001 bis zu einem Staatsstreich des Militärs im Jahr 2006 regiert. Als Widersacher des royalistischen Establishments in Thailand übt der Medienunternehmer immer noch großen Einfluss auf die Politik in dem Königreich aus.

Die Verhandlung in dem Fall von Thaksin erfolgte zeitgleich mit Beratungen des Verfassungsgerichts über drei weitere Fälle, die eine politische Krise in dem südostasiatischen Land auslösen könnten. In einem Fall geht es um die Amtsenthebung von Regierungschef Srettha Thavisin wegen der Ernennung eines straffällig gewordenen Ministers. In einem anderen Fall beantragt die Wahlkommission die Auflösung der größten Oppositionspartei Move Forward Partei (MFP), die bei der Parlamentswahl im vergangenen Jahr die meisten Sitze gewonnen hatte, aber an der Regierungsbildung gehindert wurde.

Die MFP war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, das harsche Strafrecht zur Ahndung von Majestätsbeleidigung zu reformieren. Dies traf auf heftigen Widerstand in konservativen, militärischen und pro-royalistischen Kreisen. Mehrere Parteien verweigerten die Zusammenarbeit mit der MFP und stellten sich explizit gegen Parteichef Pita Limjaroenrat als Regierungschef. Daraufhin übernahm Thaksins zweitplatzierte Pheu-Thai-Partei die Bildung einer Regierung. Allerdings ist das von ihr gebildete Bündnis umstritten, da ihm auch Armee-nahe Parteien angehören.

(B.Izyumov--DTZ)

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