Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Gesetz zu weiterer Digitalisierung der Justiz

Bundestag beschließt Gesetz zu weiterer Digitalisierung der Justiz


Bundestag beschließt Gesetz zu weiterer Digitalisierung der Justiz
Bundestag beschließt Gesetz zu weiterer Digitalisierung der Justiz / Foto: © AFP/Archiv

Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden. Dies sieht ein Gesetz vor, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es laut Gesetzesbegründung, durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter zu fördern.

Textgröße ändern:

Mit dem Gesetz "erleichtern wir die Kommunikationsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz", erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Für Bürgerinnen und Bürger werde es beispielsweise einfacher, Strafanträge digital zu stellen. "Damit erleichtern wir den Zugang zur Justiz und verbessern so auch die Verfolgung von Straftaten im Netz", betonte Buschmann.

Vorgesehen ist auch, dass künftig an strafgerichtlichen Revisionshauptverhandlungen Beteiligte per Video teilnehmen können. Dies gilt etwa für bereits inhaftierte Angeklagte. "Darüber hinaus verbessern wir die digitale Kommunikation zwischen Mandantinnen und Mandanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten", führte der Minister weiter aus.

Bei der elektronischen Aktenführung setzt die Regierung in bestimmten Fällen auch auf ein hybrides System. Dies soll in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile gelten, außerdem für Fälle, in denen die Aktenführung bereits in Papierform begonnen wurde.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

AfD will Abtreibungen weitgehend einschränken - Wahlprogramm veröffentlicht

Die Alternative für Deutschland will das Recht auf Abtreibungen massiv einschränken. Dies geht aus dem Entwurf zum Wahlprogramm hervor, den die Partei am Freitag veröffentlichte. Demnach sollen Schwangerschaftsabbrüche nur noch "bei kriminologischer oder medizinischer Indikation" erlaubt sein, heißt es dort - also etwa nach Vergewaltigungen oder in Fällen, in denen die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Stattdessen will die AfD eine "Willkommenskultur für Kinder" etablieren.

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Textgröße ändern: