Deutsche Tageszeitung - Bundestag billigt Einigung über Video-Verhandlungen vor Gericht

Bundestag billigt Einigung über Video-Verhandlungen vor Gericht


Bundestag billigt Einigung über Video-Verhandlungen vor Gericht
Bundestag billigt Einigung über Video-Verhandlungen vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat am Freitagmorgen die Bund-Länder-Einigung über Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz gebilligt. Darüber hatte sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend verständigt, ebenfalls noch am Freitag soll abschließend der Bundesrat zustimmen. Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Textgröße ändern:

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter dem Einigungsvorschlag zufolge die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet der Richter die Videoverhandlung an, "kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen", heißt es in dem vom Ausschuss verabschiedeten Text.

Mit dem sogenannten Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik soll es einfacher werden, mündliche Verhandlungen online zu führen. Dies soll bei Zivilprozessen, aber auch vor Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten künftig leichter möglich sein.

"Die Digitalisierung ist eine Chance für die Justiz. Sie macht sie noch stärker und effizienter", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Berlin. Der Parlamentsbeschluss für einen verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik bei Gericht leiste dazu einen Beitrag.

"Was im Alltag der Bürgerinnen und Bürger eine Selbstverständlichkeit ist, ermöglichen wir nun auch in der Justiz", betonte Buschmann. "Wir machen Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender." Terminvereinbarungen würden vereinfacht und Reisewege reduziert.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

AfD will Abtreibungen weitgehend einschränken - Wahlprogramm veröffentlicht

Die Alternative für Deutschland will das Recht auf Abtreibungen massiv einschränken. Dies geht aus dem Entwurf zum Wahlprogramm hervor, den die Partei am Freitag veröffentlichte. Demnach sollen Schwangerschaftsabbrüche nur noch "bei kriminologischer oder medizinischer Indikation" erlaubt sein, heißt es dort - also etwa nach Vergewaltigungen oder in Fällen, in denen die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Stattdessen will die AfD eine "Willkommenskultur für Kinder" etablieren.

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Textgröße ändern: