Deutsche Tageszeitung - Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz

Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz


Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz
Bundesrat befasst sich mit Änderungen am Cannabisgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am Freitag (09.30 Uhr) unter anderem mit Änderungen am Cannabisgesetz und Anpassungen des Strafmaßes bei Kinderpornografie. Die Nachbesserungen am Cannabisgesetz sollen den Behörden mehr Handlungsspielraum bei Kontrollen ermöglichen und die geplante Evaluation des Gesetzes ausweiten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Ländern die Änderungen zugesagt.

Textgröße ändern:

Hintergrund der Korrektur des Strafmaßes bei Kinderpornografie ist, dass zurzeit auch Menschen bestraft werden müssen, die strafwürdiges Material speichern, um Taten zu melden und aufzuklären. Der Bundesrat befasst sich zudem mit einem Gesetz zum besseren Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen und mehreren Gesetzen, bei denen am Mittwoch eine Einigung im Vermittlungsausschuss gefunden wurde.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

AfD will Abtreibungen weitgehend einschränken - Wahlprogramm veröffentlicht

Die Alternative für Deutschland will das Recht auf Abtreibungen massiv einschränken. Dies geht aus dem Entwurf zum Wahlprogramm hervor, den die Partei am Freitag veröffentlichte. Demnach sollen Schwangerschaftsabbrüche nur noch "bei kriminologischer oder medizinischer Indikation" erlaubt sein, heißt es dort - also etwa nach Vergewaltigungen oder in Fällen, in denen die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Stattdessen will die AfD eine "Willkommenskultur für Kinder" etablieren.

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Syrien: Mehr als 200 Tote bei Kämpfen zwischen Armee und Dschihadisten

Im Norden Syriens sind laut Aktivisten bei den heftigsten Kämpfen seit Jahren zwischen Dschihadisten und der syrischen Armee mehr als 200 Menschen getötet worden. Wie die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am Donnerstag weiter mitteilte, griffen Kämpfer der Extremisten-Gruppe Hajat Tahrir-al Scham (HTS) von den Regierungstruppen kontrollierte Gebiete an. Unter den Getöteten ist einer iranischen Nachrichtenagentur zufolge auch ein General der iranischen Revolutionsgarden, die die syrische Armee unterstützen.

BSG: Bürgergeldempfänger mit Eigenheim können Heizung einbauen lassen und mieten

Wenn Bürgergeldempfängern in ihrem Eigenheim die Heizung kaputt geht, können sie einem Urteil zufolge eine neue Anlage einbauen lassen und mieten. Das Jobcenter muss die Kosten eines solchen "Wärme-Plus-Vertrags" bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az. B 4 AS 18/23 R)

Textgröße ändern: