Deutsche Tageszeitung - Fast vier Jahre Haft für tödliches Abdrängen auf Autobahn in Niedersachsen

Fast vier Jahre Haft für tödliches Abdrängen auf Autobahn in Niedersachsen


Fast vier Jahre Haft für tödliches Abdrängen auf Autobahn in Niedersachsen
Fast vier Jahre Haft für tödliches Abdrängen auf Autobahn in Niedersachsen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 33 in Niedersachsen hat das Landgericht Osnabrück einen 30-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Ein Vorsatz konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Angeklagt war der 30-Jährige unter anderem wegen Mordes.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober den 35-jährigen Fahrer eines anderen Autos auf der A33 zwischen Hilter am Teutoburger Wald und Borgloh mehrfach bedrängt und zu provozieren versucht hatte. Als sich beide Autos auf gleicher Höhe befanden, prallten sie aneinander.

Dadurch wurde das Auto des 35-Jährigen über die Leitplanke katapultiert und kam rund hundert Meter weiter zum Liegen. Ein Beifahrer des 35-Jährigen wurde aus dem Wagen geschleudert und erlag seinen Verletzungen noch vor Ort. Der 35-Jährige wurde schwer verletzt.

Im Verfahren sagte der 30-Jährige nach Angaben des Gerichtssprechers aus, dass er Lichtzeichen gegeben habe, um anzuzeigen, dass er den anderen überholen wolle. Abgedrängt habe er ihn aber nicht. Nach der Kollision habe er angehalten. Da er das andere Auto nicht mehr gesehen habe, habe er vermutet, dass es weiter gefahren sei.

Das Gericht sah bei der Tat keinen Vorsatz, einen anderen Menschen zu töten, wie der Gerichtssprecher sagte. Er habe den Tod des 32-Jährigen auch nicht billigend in Kauf genommen. Dennoch habe er vor dem Unfall den Fahrer des anderen Autos mit seiner Fahrweise schikaniert.

Mit dem Urteil blieb das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer lebenslange Haft wegen Mordes, versuchter gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gefordert hatte. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch, weil sich die Vorwürfe nicht bestätigt hätten.

(V.Sørensen--DTZ)

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