Deutsche Tageszeitung - Jury im Prozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden beginnt Beratungen

Jury im Prozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden beginnt Beratungen


Jury im Prozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden beginnt Beratungen
Jury im Prozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden beginnt Beratungen / Foto: © AFP

Der Prozess gegen den US-Präsidentensohn Hunter Biden wegen mutmaßlich illegalen Waffenbesitzes ist in die Schlussphase gegangen. Am Montag zogen sich die Geschworenen in Wilmington im US-Ostküstenstaat Delaware zu ihren Beratungen über das Urteil zurück, wie US-Medien berichteten. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Abschlussplädoyers gehalten.

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Die zwölfköpfige Jury hat darüber zu befinden, ob der 54-jährige Hunter Biden schuldig ist oder nicht. Das Strafmaß wird dann zu einem späteren Zeitpunkt von der Richterin festgelegt. Dem Präsidentensohn droht eine Haftstrafe.

Hunter Biden wird in der aus drei Punkten bestehenden Anklageschrift beschuldigt, im Jahr 2018 kurzzeitig einen Revolver besessen zu haben, obwohl ihm dies als damaligem Konsumenten illegaler Drogen verboten war. Zudem wird ihm vorgeworfen, beim Ausfüllen eines Dokuments zum Kauf der Waffe über seinen Rauschgiftkonsum und seine Drogenabhängigkeit gelogen zu haben.

Für US-Präsident Joe Biden bergen die juristischen Probleme seines Sohnes, dem auch noch ein Prozess wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung bevorsteht, politische Risiken: Er muss Schaden für seine Wahlkampagne für eine zweite Amtszeit befürchten. Es handelt sich um den ersten Prozess der US-Geschichte gegen das Kind eines amtierenden Präsidenten.

In einer Erklärung zum Prozessbeginn vor einer Woche hatte Joe Biden seine uneingeschränkte väterliche Liebe bekundet. Als Präsident wolle er ein laufendes Verfahren zwar nicht kommentieren, "aber als Vater habe ich grenzenlose Liebe zu meinem Sohn, Vertrauen in ihn und Respekt für seine Stärke". First Lady Jill Biden wohnte dem Prozess gegen ihren Stiefsohn an mehreren Tagen bei, der Präsident kam dagegen nicht zu dem Prozess.

Hunter Biden befindet sich seit Jahren im Visier der US-Justiz und ist auch eine bevorzugte Zielscheibe der politischen Gegner seines Vaters. Präsident Biden muss sich sorgen, dass der Prozess gegen seinen Sohn von seinem Amtsvorgänger und voraussichtlichen erneuten Wahl-Kontrahenten Donald Trump benutzt wird, um von dessen eigenen juristischen Nöten abzulenken.

Trump war Ende Mai als erster ehemaliger US-Präsident der Geschichte strafrechtlich verurteilt worden: Eine New Yorker Jury befand ihn schuldig, Geschäftsdokumente gefälscht zu haben, um eine Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels zu vertuschen. Die Verkündung des Strafmaßes für Trump soll am 11. Juli erfolgen.

Hunter Biden hat in dem Verfahren in Wilmington auf nicht schuldig plädiert. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren. Da es jedoch seine erste strafrechtliche Verurteilung wäre, kann der frühere Anwalt, Geschäftsmann und Lobbyist mit einer deutlich milderen Strafe rechnen. Häufig gibt es in vergleichbaren Fällen gar keine Haftstrafe.

Seine Drogensucht hat Hunter Biden laut eigener Schilderung seit 2019 überwunden. Er hat in seiner Autobiografie in schonungsloser Offenheit über seine frühere Crack-Abhängigkeit und Wodka-Exzesse berichtet. Hunter Biden ist der Sohn von Joe Bidens erster Ehefrau Neilia, die 1972 bei einem Autounfall starb. Hunter und sein Bruder Beau saßen im Wagen, sie überlebten schwer verletzt, während auch ihre kleine Schwester Naomi ums Leben kam. Beau Biden starb 2015 an einem Hirntumor.

Hunter Biden steht seit Jahren auch im Zentrum politischer Auseinandersetzungen. Trump und dessen Republikaner werfen ihm vor, die frühere Stellung seines Vaters als Vizepräsident (2009 bis 2017) für Geschäfte in der Ukraine und in China ausgenutzt zu haben. Diese Vorwürfe dienten als Grundlage für die Bemühungen der Republikaner, im Kongress ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Biden auf den Weg zu bringen - Bemühungen, die allerdings über das Anfangsstadium nicht hinausgekommen sind.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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