Deutsche Tageszeitung - Körperverletzungsprozess gegen Tennisprofi Alexander Zverev in Berlin begonnen

Körperverletzungsprozess gegen Tennisprofi Alexander Zverev in Berlin begonnen


Körperverletzungsprozess gegen Tennisprofi Alexander Zverev in Berlin begonnen
Körperverletzungsprozess gegen Tennisprofi Alexander Zverev in Berlin begonnen / Foto: © AFP

Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Freitag ein Prozess wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gegen den Tennisprofi Alexander Zverev begonnen. Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, seine ehemalige Freundin Brenda Patea im Mai 2020 bei einem heftigen Streit gegen eine Wand gedrückt und mit beiden Händen gewürgt zu haben, wie es in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage heißt.

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Patea habe das Haus, in dem sie eine Wohnung angemietet hatte und wo sich der Vorfall ereignet haben soll, dan fluchtartig verlassen. Sie habe anschließend Schmerzen und mehrere Tage lang Schluckbeschwerden gehabt. Das Berliner Amtsgericht erließ in der Sache im Oktober 2023 einen Strafbefehl gegen Zverev und setzte eine Geldstrafe von 450.000 Euro fest.

Da Zverev Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es nun zum Prozess vor dem Berliner Amtsgericht. Der Tennisprofi selbst war am ersten Prozesstag nicht persönlich vor Ort. Da es sich um ein Strafbefehlsverfahren handelt, war dies nicht notwendig und auch vom Gericht nicht angeordnet. Zverev nimmt derzeit an den French Open teil.

Seine Verteidigung wies den Vorwurf am Freitag zurück. Dieser fuße auf Behauptungen, sei nicht belastbar und widersprüchlich. Die Strafanzeige anderthalb Jahre nach dem angeblichen Vorfall stehe in Verbindung mit einem Sorgerechts- und Unterhaltsstreit um die gemeinsame Tochter sowie dem Bekanntwerden der Beziehung zwischen Zverev und seiner neuen Freundin Sophia Thomalla.

Beiträge in sozialen Medien, die Patea kurz nach der angeblichen Tat veröffentlicht habe, wiesen zudem darauf hin, dass die Stimmung zwischen ihr und Zverev gut und entspannt gewesen sei, hieß es von der Verteidigung. Es seien keine Anzeichen von Disharmonie zu erkennen gewesen, ebenso wenig Anzeichen auf Verletzungen am Hals der Anzeigenerstatterin.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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