Bundesgerichtshof prüft Haftung von Ärzten für Folgeschäden nach Organspende
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.00 Uhr) die Haftung von Ärzten für Folgeschäden nach einer Organspende. Hintergrund sind die Schadenersatzklagen von zwei Organspendern, die den Ärzten eine ungenügende Aufklärung vorwerfen. In einem Fall spendete eine Tochter ihrem Vater eine Niere, in dem anderen ein Mann seiner Ehefrau ebenfalls eine Niere. Die Spender leiden seither nach eigenen Angaben unter anderem an chronischer Erschöpfung. (Az. VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)
Die Klagen blieben in den Vorinstanzen erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm stellte in den Berufungsverfahren zwar Fehler bei der Aufklärung fest. Es nahm aber an, dass die Kläger auch bei korrekter Aufklärung der Organspende zugestimmt hätten.
(Y.Ignatiev--DTZ)