Deutsche Tageszeitung - EuGH: Online-Dienste müssen in Italien keine zusätzlichen Daten an Behörden melden

EuGH: Online-Dienste müssen in Italien keine zusätzlichen Daten an Behörden melden


EuGH: Online-Dienste müssen in Italien keine zusätzlichen Daten an Behörden melden
EuGH: Online-Dienste müssen in Italien keine zusätzlichen Daten an Behörden melden / Foto: © AFP/Archiv

Online-Dienste und Online-Suchmaschinen wie Airbnb, Vacation Rental, Google oder Amazon müssen den Behörden in Italien keine zusätzlichen, über das EU-Recht hinausgehenden Daten übermitteln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, das solche nationalen Verpflichtungen dem EU-Recht entgegenstehen. Italiens Regierung wollte nach eigenen Angaben mit den Vorschriften für mehr Fairness und Transparenz sorgen. (Az. C-662/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Vorschriften hatte Italien 2021 und 2022 erlassen. Die Unternehmen mussten sich in ein von einer Behörde geführtes Register eintragen, regelmäßig ihre wirtschaftliche Lage dokumentieren und andere detaillierte Informationen übermitteln sowie einen bestimmten finanziellen Beitrag zahlen.

Die Unternehmen wandten sich vor einem italienischen Gericht gegen diese Verpflichtungen und argumentierten, der erhöhte Verwaltungsaufwand verstoße gegen EU-Recht. Airbnb, Google und Amazon sowie Vacation Rentals haben ihren Sitz in Irland oder Luxemburg und machten geltend, sie unterlägen den Gesetzen des Landes, wo sie niedergelassen sind. Das italienische Gericht legte den Rechsstreit dem EuGH vor.

Der Gerichtshof verwies auf die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr - demnach unterliegt ein Unternehmen den Vorschriften seines EU-Herkunftslandes. Die anderen Mitgliedstaaten der EU seien an den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gebunden. Italien dürfe in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Anbietern von Online-Diensten keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Wetterextreme weltweit führen zur schlechtesten Weinernte seit über 60 Jahren

Die weltweite Weinproduktion wird in diesem Jahr einen weiteren Tiefststand erreichen. "Klimatische Widrigkeiten in beiden Hemisphären sind erneut Hauptursachen des gesunkenen weltweiten Produktionsvolumens", teilte die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) am Freitag in Dijon mit. Laut den OIV-Prognosen sinkt die Produktion im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozent auf 231 Millionen Hektoliter.

Dschihadisten dringen laut Aktivisten in syrische Großstadt Aleppo ein

Bei den schwersten Kämpfen in Syrien seit Jahren sind dschihadistische Kämpfer und ihre von der Türkei unterstützten Verbündeten nach Angaben von Aktivisten und Augenzeugen in die Großstadt Aleppo im Nordwesten des Landes eingedrungen. Die Gruppe Hajat Tahrir al-Scham (HTS) und ihre Verbündeten "kontrollieren fünf Stadtteile der Stadt Aleppo", sagte der Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte, Rami Abdel Rahman, am Freitag der Nachrichtenagentur AFP . Sie seien "ohne nennenswerten Widerstand" der syrischen Armee vorgerückt.

Proteste einen Monat nach Flutkatastrophe in Spanien - Betroffene müde und verdrossen

"Nichts geht voran": Genau einen Monat nach der tragischen Flutkatastrophe im Südosten Spaniens mit 230 Toten und Schäden in Milliardenhöhe macht sich bei den Betroffenen Müdigkeit und Verdrossenheit breit. Die Aufräumarbeiten dauern an, unermüdlich arbeiten die Menschen für eine Rückkehr zur Normalität. Für Freitagabend haben deshalb kommunale Organisationen, Gewerkschaften und Verbände zu Demonstrationen in mehreren betroffenen Gemeinden aufgerufen.

Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover

Der ehemalige Büroleiter des im Zuge der Ratshausaffäre verurteilten ehemaligen Oberbürgermeisters von Hannover ist mit einer Klage auf finanziellen Ausgleich seiner Überstunden gescheitert. Die Bereinigung von Arbeitszeitkonten für Zeiträume in der Vergangenheit ist nur einmalig in einer bestimmen Frist möglich, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag mitteilte. Diese Frist hat er verpasst (Az.: 2 A 1726/20).

Textgröße ändern: