Deutsche Tageszeitung - Zweiter Prozess um Verwendung von NS-Parole gegen AfD-Politiker Höcke im Juni

Zweiter Prozess um Verwendung von NS-Parole gegen AfD-Politiker Höcke im Juni


Zweiter Prozess um Verwendung von NS-Parole gegen AfD-Politiker Höcke im Juni
Zweiter Prozess um Verwendung von NS-Parole gegen AfD-Politiker Höcke im Juni / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke muss sich in etwa einem Monat erneut wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der zweite entsprechende Prozess soll am 24. Juni beginnen, wie das Gericht in Sachsen-Anhalt am Mittwoch mitteilte. Es hatte Höcke bereits rund vor zwei Wochen in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er die von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzte Losung "Alles für Deutschland" verwendet hatte.

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Auch in dem nun anstehenden zweiten Verfahren geht es um die mutmaßliche Verwendung der SA-Parole durch Höcke auf einer politischen Veranstaltung, diesmal bei einem AfD-Treffen im thüringischen Gera. Ursprünglich sollte dieser Fall in dem am 14. Mai beendeten ersten Strafprozess gegen Höcke mitverhandelt werden. Die Anklage wurde dann allerdings wieder abgetrennt.

Laut Anklage soll Höcke die SA-Losung auch bei der Veranstaltung seiner Partei im Dezember in Gera bewusst und in Kenntnis um deren historische Bedeutung eingesetzt haben. Zu diesem Zeitpunkt sei das inzwischen durch Urteil abgeschlossene erste Verfahren um die Verwendung der Parole durch ihn bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg bereits anhängig gewesen.

Höcke war demnach laut Staatsanwaltschaft ebenso wie dem Publikum bekannt, dass es sich um eine verbotene Losung der NS-Bewegung handelte. Demnach sprach er die Worte "Alles für" in Gera selbst aus und animierte seine Zuhörer anschließend mit Gesten dazu, das Wort "Deutschland" zu rufen.

Höcke bestritt eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen. Im ersten Verfahren vor dem Landgericht in Halle bestritt er, die Herkunft der Parole gekannt zu haben. Nach dem Urteil legte Höckes Verteidigung Revision ein, die Verurteilung des AfD-Landeschefs ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Höcke ist der Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Die AfD, die vom Thüringer Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, liegt in den Umfragen seit Monaten vorn. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.

(L.Svenson--DTZ)

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