Deutsche Tageszeitung - Fitnessstudio darf mit Begriffen "Olympia" und "olympisch" werben

Fitnessstudio darf mit Begriffen "Olympia" und "olympisch" werben


Fitnessstudio darf mit Begriffen "Olympia" und "olympisch" werben
Fitnessstudio darf mit Begriffen "Olympia" und "olympisch" werben / Foto: ©

Ein Fitnessstudio darf mit den geschützten Begriffen "Olympia" und "olympisch" werben. Die Werbung sei erst unlauter, wenn ein sogenannter Imagetransfer vorliege, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) gegen die Werbung einer Studiokette während der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro im Jahr 2016 ab. (Az. 6 U 122/17)

Textgröße ändern:

Das Unternehmen, das bundesweit Fitnessstudios betreibt, warb für eine Rabattaktion mit Slogans wie "Olympia special" oder "Wir holen Olympia in den Club". Dagegen klagte der DOSB auf Unterlassung. Der Verband machte geltend, dass die Werbung gegen das Olympiamarkenschutzgesetz verstoße. Das Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab, die dagegen gerichtete Berufung blieb nun vor dem OLG erfolglos.

Der "verständige Durchschnittsverbraucher" könne der beworbenen Rabattaktion keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass das Fitnessstudio etwa einer der Sponsoren der Olympischen Spiele sei oder geschäftliche Beziehungen mit den Veranstaltern unterhalte, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das OLG stellte zudem fest, dass die Werbung auch keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Olympischen Spiele darstelle. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei zwischen einer "zulässigen bloß assoziativen Bezugnahme" mit Slogans wie "Olympiarabatt" oder "olympische Preise" und einem "unlauteren Imagetransfer" zu unterscheiden.

Die Werbung müsse dafür so verstanden werden, dass das Produkt qualitativ mit den Olympischen Spielen vergleichbar sei, also bildlich gesprochen "Olympiaqualität" habe, erklärte das OLG. Das sei in dem konkreten Rechtsstreit nicht der Fall. Die Angabe "Olympia special" stelle beispielsweise "allein den zeitlichen Bezug" zu den parallel stattfindenen Spielen heraus.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Spanien schickt 10.000 weitere Soldaten und Polizisten ins Katastrophengebiet

Nach der Flutkatastrophe in Spanien schickt die Regierung 10.000 weitere Soldaten und Polizisten ins Unglücksgebiet in der östlichen Region Valencia. Dies kündigte Ministerpräsident Pedro Sánchez am Samstag in einer im Fernsehen übertragenen Ansprache an. Zugleich gab er bekannt, dass die Zahl der Todesopfer auf 211 gestiegen sei.

Millionen-Tombola im US-Wahlkampf: Bundesrichter verweist Musk-Fall zurück nach Pennsylvania

Ein US-Bundesrichter hat die Klage gegen die von Hightech-Milliardär Elon Musk ausgerufene Millionen-Lotterie im US-Wahlkampf zurück an ein Gericht im Bundesstaat Pennsylvania verwiesen. Für den Fall sei die Justiz des Bundesstaates im Nordosten der USA zuständig, erklärte Bundesrichter Gerald Pappert am Freitag.

14 Tote bei Einsturz von Bahnhofs-Vordach in Serbien

Beim Einsturz eines Bahnhofs-Vordachs im serbischen Novi Sad sind mindestens 14 Menschen ums Leben gekommen. Unter den Todesopfern sei ein Kind, sagte Präsident Aleksandar Vucic am Freitagabend. Vucic kündigte in einer Fernsehansprache an, die Verantwortlichen für das Unglück zu bestrafen.

Zwölf Tote bei Dacheinsturz auf Bahnhof in Serbien - Regierung ruft Trauertag aus

Nach dem teilweisen Einsturz des Außendachs eines Bahnhofs in Serbien ist die Zahl der Todesopfer am Freitag auf mindestens zwölf gestiegen. "Die aktuelle Zahl der geborgenen Leichen liegt bei zwölf", sagte Innenminister Ivica Dacic im öffentlichen Rundfunk. Er rechne mit weiteren Opfern. Zuvor waren acht Tote und mehrere Verschüttete gemeldet worden. Die serbische Regierung setzte für Samstag Staatstrauer an.

Textgröße ändern: