Deutsche Tageszeitung - New Yorker Ex-Generalstaatsanwalt bleibt strafrechtliche Verfolgung erspart

New Yorker Ex-Generalstaatsanwalt bleibt strafrechtliche Verfolgung erspart


New Yorker Ex-Generalstaatsanwalt bleibt strafrechtliche Verfolgung erspart
New Yorker Ex-Generalstaatsanwalt bleibt strafrechtliche Verfolgung erspart / Foto: ©

Dem zurückgetretenen Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates New York, Eric Schneiderman, bleibt eine strafrechtliche Verfolgung wegen mutmaßlicher Gewalt gegen Frauen erspart. Die für die Untersuchung der Vorwürfe zuständige Staatsanwältin Madeline Singas erklärte am Donnerstag, zwar glaube sie den Frauen, die Schneiderman beschuldigen. Aufgrund von Gesetzeslücken fehle jedoch die strafrechtliche Grundlage, um gegen den 63-Jährigen vorzugehen.

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Singas verwies auf die im Strafrecht ihres Bundesstaates geltenden Verjährungsfristen sowie andere "rechtliche Hindernisse". Ihre Voruntersuchung der Vorwürfe habe Mängel im Strafrecht von New York zutage treten lassen.

Schneiderman, der sich als Verfechter der "#MeToo-Kampagne" gegen sexuelle Übergriffe hervorgetan hatte, war im Mai wegen der Anschuldigungen zurückgetreten. Über die von vier ehemaligen Partnerinnen des Juristen erhobenen Anschuldigungen hatte damals das Magazin "New Yorker" berichtet.

Zwei der Frauen sagten, sie hätten sich medizinisch behandeln lassen müssen, nachdem Schneiderman ihnen heftig ins Gesicht und auf das Ohr geschlagen habe. Zudem soll er so getan haben, als wolle er die Frauen erwürgen. Schneiderman wies die Vorwürfe zurück. Sein Amt gab er mit der Begründung ab, die Anschuldigungen hinderten ihn daran, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Als Konsequenz aus ihren Untersuchungen legte Singas nun einen Gesetzentwurf vor, der die von ihr ausgemachten Gesetzeslücken beseitigen soll. Demnach sollen die Definitionen von Verletzungen, deren Verursacher strafrechtlich verfolgt werden können, weniger strikt gefasst werden. Auch soll etwa künftig ein Verdächtiger verfolgt werden können, der jemand Anderen aus sexuellem Verlangen heraus schlägt oder stößt, ohne dessen Zustimmung zu solchen Praktiken zu haben.

(O.Tatarinov--DTZ)

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