Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht verhandelt über Schimpansen Robby
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) im niedersächsischen Lüneburg hat am Donnerstag eine Verhandlung über den Verbleib des Schimpansen Robby in einem Zirkus begonnen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der in Gefangenschaft aufgewachsene etwa 43-jährige Affe bei seinem Besitzer, dem Zirkuschef, leben darf. Der Landkreis Celle ordnete 2015 an, das Tier in einer Spezialeinrichtung unterzubringen.
Dagegen wehrt sich der Besitzer. In der Vorinstanz unterlag er bereits. Die Richter entschieden allerdings auch, das Robby bis zum rechtskräftigen Abschluss des Falls vorläufig weiter bei diesem bleiben darf. Der Affe wurde nach Gerichtsangaben in einem deutschen Zoo geboren, früh von Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem fünften Lebensjahr im Zirkus des Klägers.
In dem ersten Verfahren vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht billigten die Richter das Vorgehen des Landkreises als rechtmäßig. Sie verwiesen darauf, dass ein Sachverständiger dem allein lebenden Schimpansen eine schwerwiegende Verhaltensstörung attestierte. Er sei in guter körperlicher Verfassung, ihm fehle allerdings der Kontakt zu Artgenossen. Daher sei die Unterbringung in einer Einrichtung zur Resozialisierung von Affen gerechtfertigt.
Das OVG verhandelt den Fall seit Januar die von dem Zirkuschef angestrebte Berufung. In der für Donnerstag angesetzten mündlichen Verhandlung sollte ein Sachverständiger noch einmal das Gutachten erläutern, das er dem Gerichts bereits schriftlich vorlegte. Ob noch am Donnerstag ein Urteil ergeht, war zunächst noch unklar.
(O.Tatarinov--DTZ)