Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Kinderpornotausch in Internetforum ist Bandenstraftat

Bundesgerichtshof: Kinderpornotausch in Internetforum ist Bandenstraftat


Bundesgerichtshof: Kinderpornotausch in Internetforum ist Bandenstraftat
Bundesgerichtshof: Kinderpornotausch in Internetforum ist Bandenstraftat / Foto: © AFP/Archiv

Der Tausch von Kinderpornografie in einem Internetforum ist härter zu bestrafen als ein rein privater Tausch. Denn obwohl sich die Teilnehmer nicht kennen, ist das Forum rechtlich eine "Bande", wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Dadurch erhöht sich, ebenso bei Jugendpornografie, der Strafrahmen. (Az. 6 StR 449/23)

Textgröße ändern:

Der Angeklagte war im Dezember 2021 einem internationalen Internetforum beigetreten, über das die Teilnehmer kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos austauschten. Das Forum war über das Tor-Netzwerk erreichbar, das einen anonymen Zugang zum Internet ermöglicht. Zur Tatzeit gehörten dem Internetforum etwa 245.000 registrierte aktive Mitglieder an.

Der Angeklagte galt als "Stammgast" und gehörte zu den "Top 350". Das Landgericht Hannover wertete vier seiner Posts als "bandenmäßige Verbreitung" von Kinder- und Jugendpornografie und verurteilte den Mann zu acht Jahren Haft.

Der BGH bestätigte nun, dass der Angeklagte "Mitglied einer Bande" war. Das Strafmaß für "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte" liegt regulär bei einem bis zehn Jahren. Bei Taten "als Mitglied einer Bande" erhöht sich die Mindeststrafe auf zwei Jahre.

Bei Jugendpornografie sind regulär noch Geldstrafen möglich, und die Höchststrafe liegt bei drei Jahren. Bei "wirklichkeitsnahen" Bildern in einer Bande "ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen".

Bereits 2012 entschied der BGH, dass der Betrieb einer solchen Plattform als bandenmäßige Tat einzustufen ist. Nach dem neuen Urteil gilt dies auch für die Nutzer und ebenso für Administratoren und andere Mitarbeiter, selbst wenn diese anonym bleiben und einander nicht kennen.

Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, in einem solchen Forum werde ein "wiederholter Tauschhandel von kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien verabredet". Ein Nutzer, der dem Forum beitrete, unterwerfe sich "den hierfür von den Betreibern aufgestellten Regeln".

Dabei sei der Handel solcher Bilder nur in einem begrenzten Personenkreis möglich, durch die Foren werde der "Markt" hierfür aufrecht erhalten. Dies trage die Annahme "einer bandenmäßigen Begehung", urteilte der BGH.

Dass sich die Forumsmitglieder überwiegend wohl nicht kennen, stehe dem nicht entgegen. Grund für die höheren Strafen sei die "Gefährlichkeit der Bandenabrede". Dies treffe nicht nur auf persönliche Banden, sondern auch auf anonyme Internetnetzwerke mit mehreren tausend Mitgliedern zu.

"Eine Bandenabrede ist auch zwischen Personen möglich, die sich sämtlich nicht näher kennen, sondern unter Pseudonymen und Decknamen im virtuellen Raum des Internets miteinander handeln", heißt es daher in den Leitsätzen des BGH. Auch das Strafmaß von acht Jahren hatte Bestand.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Wetterextreme weltweit führen zur schlechtesten Weinernte seit über 60 Jahren

Die weltweite Weinproduktion wird in diesem Jahr einen weiteren Tiefststand erreichen. "Klimatische Widrigkeiten in beiden Hemisphären sind erneut Hauptursachen des gesunkenen weltweiten Produktionsvolumens", teilte die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) am Freitag in Dijon mit. Laut den OIV-Prognosen sinkt die Produktion im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozent auf 231 Millionen Hektoliter.

Dschihadisten dringen laut Aktivisten in syrische Großstadt Aleppo ein

Bei den schwersten Kämpfen in Syrien seit Jahren sind dschihadistische Kämpfer und ihre von der Türkei unterstützten Verbündeten nach Angaben von Aktivisten und Augenzeugen in die Großstadt Aleppo im Nordwesten des Landes eingedrungen. Die Gruppe Hajat Tahrir al-Scham (HTS) und ihre Verbündeten "kontrollieren fünf Stadtteile der Stadt Aleppo", sagte der Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte, Rami Abdel Rahman, am Freitag der Nachrichtenagentur AFP . Sie seien "ohne nennenswerten Widerstand" der syrischen Armee vorgerückt.

Proteste einen Monat nach Flutkatastrophe in Spanien - Betroffene müde und verdrossen

"Nichts geht voran": Genau einen Monat nach der tragischen Flutkatastrophe im Südosten Spaniens mit 230 Toten und Schäden in Milliardenhöhe macht sich bei den Betroffenen Müdigkeit und Verdrossenheit breit. Die Aufräumarbeiten dauern an, unermüdlich arbeiten die Menschen für eine Rückkehr zur Normalität. Für Freitagabend haben deshalb kommunale Organisationen, Gewerkschaften und Verbände zu Demonstrationen in mehreren betroffenen Gemeinden aufgerufen.

Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover

Der ehemalige Büroleiter des im Zuge der Ratshausaffäre verurteilten ehemaligen Oberbürgermeisters von Hannover ist mit einer Klage auf finanziellen Ausgleich seiner Überstunden gescheitert. Die Bereinigung von Arbeitszeitkonten für Zeiträume in der Vergangenheit ist nur einmalig in einer bestimmen Frist möglich, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag mitteilte. Diese Frist hat er verpasst (Az.: 2 A 1726/20).

Textgröße ändern: