Drei Freisprüche in Strafprozess um Kölner Archiveinsturz
Im Strafprozess um den verheerenden Einsturz des Kölner Stadtarchivs sind am Freitag drei von vier Angeklagten freigesprochen worden. Lediglich ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wurde vom Kölner Landgericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen des verheerenden Unglücks bei U-Bahnbauarbeiten vor knapp zehn Jahren hatten sich die Angeklagten seit Januar wegen fahrlässiger Tötung und teils auch wegen Baugefährdung verantworten müssen.
Sie sollen ihre Sorgfaltspflichten beim U-Bahnbau schwerwiegend verletzt haben, was ihre Verteidiger im Prozess bestritten. Angeklagt waren zwei Bauleiter privater Unternehmen, für die die Staatsanwaltschaft jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert hatte. Der nun verurteilte Bauüberwacher sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Für eine weitere Bauüberwacherin der KVB forderte auch die Anklage einen Freispruch.
Richter Michael Greve sagte bei der Urteilsverkündung, den drei Freigesprochenen habe "kein Pflichtverstoß" nachgewiesen werden können. Alleinige Ursache des Unglücks sei eine Fehlstelle in einer Schlitzwand beim U-Bahnbau gewesen. "Wir sind uns sicher, dass niemand diese Folgen wollte", sagte Greve. Die Kammer sei sich bewusst, dass das Urteil "möglicherweise ein gewisses Unverständnis" in der Öffentlichkeit hervorrufen werde. Dies sei aber "nicht der Maßstab unserer Entscheidung".
Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen von Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben.
(W.Budayev--DTZ)