Deutsche Tageszeitung - Justiz: Jugendliche nach Palettenwurf von Autobahnbrücke wegen Mordversuchs angeklagt

Justiz: Jugendliche nach Palettenwurf von Autobahnbrücke wegen Mordversuchs angeklagt


Justiz: Jugendliche nach Palettenwurf von Autobahnbrücke wegen Mordversuchs angeklagt
Justiz: Jugendliche nach Palettenwurf von Autobahnbrücke wegen Mordversuchs angeklagt / Foto: ©

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat zwei Jugendliche wegen versuchten Mordes in sechs Fällen angeklagt, weil sie von Autobahnbrücken Pflastersteine und Europaletten auf die Fahrbahn geworfen und dabei mehrere Fahrzeuge getroffen haben sollen. Nach Auffassung der Ankläger nahmen der 19- und 16-Jährige den Tod von Menschen billigend in Kauf. Deshalb seien sie neben eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung auch wegen versuchten Mordes angeklagt worden.

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Die seit Mitte Juli in Untersuchungshaft sitzenden Heranwachsenden räumten die Tatvorwürfe ein. Der Anklage zufolge warfen sie am Abend des 8. Mai in Erlangen zunächst mehrere Steine gegen einen vorbeifahrenden Regionalzug, wodurch drei Seitenscheiben zerstört wurden. Danach sollen sie dann von mehreren Autobahnbrücken im Bereich Erlangen Pflastersteine und Europaletten geworfen haben.

Sechsmal sollen die Angeklagten vorbeifahrende Fahrzeuge getroffen haben, in zwei weiteren Fällen überfuhren Fahrzeuge die auf der Fahrbahn liegenden Gegenstände. Die Würfe gingen für die Betroffenen glimpflich aus. Lediglich in einem Fall wurde der Beifahrer eines Lkw durch Glassplitter einer zerschlagenen Windschutzscheibe leicht verletzt. An den betroffenen Lkw und Pkw entstand ein Schaden von etwa 20.000 Euro. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es allerdings nur dem Zufall zu verdanken, dass es keine schwereren Unfälle gab.

Zusätzlich zu diesen Taten müssen sich die beiden Angeklagten außerdem wegen Brandstiftung verantworten, da sie ebenfalls im Mai in Erlangen ein leerstehendes Fabrikgebäude mit Brandbeschleunigern angezündet haben sollen.

Über die Zulassung der Anklage muss die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden. Die Staatsanwaltschaft benannte zwanzig Zeugen.  (A.Stefanowych--DTZ)

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