Bundesgerichtshof muss in Nachbarschaftsstreit um Trompetenspiel entscheiden
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Freitag (11.00 Uhr) in einem Nachbarschaftsstreit, in welchem Umfang ein Musiker in seinem Reihenhaus Trompete spielen darf. Nachbarn klagten gegen das Trompetenspiel des Manns, weil sie dies als Lärmbelästigung empfinden. Der Berufsmusiker übt regelmäßig im Erdgeschoss und im Dachgeschoss seines Hauses, beschränkt diese Zeit aber nach eigenen Angaben. (Az. V ZR 143/17)
Seine Nachbarn fordern aber geeignete Maßnahmen, damit die Musik nicht zu hören ist. Das Amtsgericht Augsburg gab dieser Klage in erster Instanz statt. Das Landgericht Augsburg änderte das Urteil ab und machte dem Mann stattdessen verschiedene Vorgaben für sein Trompetenspiel. Beide Seiten legten Revision beim BGH ein.
(A.Stefanowych--DTZ)