BGH entscheidet am 15. Mai
Kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett von Autos, sogenannte Dashcams, k
Im Ausgangsfall geht es um die Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen als Beweismittel zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren in Magdeburg seitlich zusammenstie