Urteil in Steuerprozess gegen früheren Agenten Werner Mauss erwartet
Gut ein Jahr nach Prozessbeginn wird am heutigen Donnerstag (05.10.2017) das Urteil im Bochumer Steuerstrafverfahren gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 77-Jährigen vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Sie fordert eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Mauss bestreitet die Vorwürfe, seine Verteidiger beantragten Freispruch.
Mauss steht seit dem 29. September 2016 vor dem Bochumer Landgericht. Der gebürtige Essener arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen. (O.Tatarinov--DTZ)