Bundesverfassungsgericht verhandelt über Numerus Clausus für Medizinstudium
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht ab Mittwoch (10.00 Uhr) der Numerus Clausus auf dem Prüfstand. Die Verfassungsrichter verhandeln über die Regeln zur Studienplatzvergabe im Fach Medizin. Weil es weitaus mehr Bewerber als Studienplätze gibt, gelten für das Medizinstudium strenge Zulassungsbeschränkungen. Sie beruhen auf der Abiturnote und Wartezeiten sowie Auswahlverfahren der Hochschulen.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nun mit diesen Regelungen, weil das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Frage dem höchsten deutschen Gericht vorgelegt hat. Hintergrund der Prüfung ist das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte. Das erst in einigen Wochen erwartete Urteil des Verfassungsgerichts dürfte entscheidend für die Zukunft des Numerus Clausus sein.
(N.Loginovsky--DTZ)