Axtangreifer vom Düsseldorfer Hauptbahnhof muss in Psychiatrie
Der offenbar geisteskranke Axtangreifer vom Düsseldorfer Hauptbahnhof kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in seinem am Freitag verkündeten Urteil im Prozess gegen den Mann. Die Richter folgten damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage, wie ein Gerichtssprecher sagte. Ein Gutachter hatte demnach bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Er gilt deshalb als nicht schuldfähig.
Der Angeklagte Fatmir H. hatte am 9. März an einem Gleis im Düsseldorfer Hauptbahnhof wahllos mit einer Axt auf Fahrgäste eingeschlagen. Neun Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer, darunter ein 13-jähriges Mädchen.
Nach der Tat flüchtete H. in die Bahnhofshalle. Als dort Bundespolizisten seine Verfolgung aufnahmen, rannte er über die Gleise und sprang von einer Brücke unmittelbar neben dem Düsseldorfer Hauptbahnhof. Dabei erlitt er schwere Verletzungen.
Die Tat hatte damals einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Es bestand die Sorge, dass es sich um einen Anschlag handeln könnte. (P.Vasilyevsky--DTZ)