Rettungsgassensünder werden künftig stärker zur Kasse gebeten
Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Behinderung von Rettungskräften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Bisher waren bislang lediglich 20 Euro fällig.
Anlass für die Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer Zeit verloren. "Es verstreicht regelmäßig wertvolle Zeit, die über Tod oder Leben eines Unfallopfers entscheidet", sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD).
Zudem wird das Handyverbot im Auto verschärft: Fahrer dürfen dieses künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine "Blickzuwendung zum Gerät" erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist.
Außerdem wird ein Verhüllungsverbot in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Untersagt wird damit, dass das Gesicht so verdeckt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist. (W.Budayev--DTZ)