Frankreich: Justiz stellt Ermittlungen zu Risiken von Anti-Baby-Pillen ein
Die französische Justiz hat ihre Ermittlungen zu möglichen Gesundheitsrisiken von Anti-Baby-Pillen eingestellt, die auch auf den Pharmakonzern Bayer abzielten. Die Ermittlungen über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren hätten keinen Hinweis auf einen Gesetzesverstoß ergeben, urteilte die Pariser Staatsanwaltschaft nach Angaben aus informierten Kreisen vom Dienstag. Die Behörde sah keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Probleme der Klägerinnen und der Einnahme der Verhütungsmittel.
Die Ermittlungen waren nach der Klage einer Französin Ende 2012 ins Rollen gekommen. Diese hatte einen Schlaganfall erlitten und führte dies auf die Bayer-Pille Meliane zurück, eine Pille der sogenannten dritten Generation. Die Frau ist seitdem schwerbehindert. Es folgten rund 130 weitere Anzeigen. Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelte zu 29 Marken von Pillen der dritten und vierten Generation und nahm dabei acht Pharmakonzerne und die französische Arzneimittelbehörde ANSM ins Visier. Nach Einstellung der Ermittlungen kündigte ein Klägeranwalt am Dienstag neue Rechtsmittel an.
Pillen der dritten und vierten Generation haben ein deutlich höheres Thrombose-Risiko als Pillen der zweiten Generation. Blutgerinsel können Schlaganfälle auslösen. Eine Lungenembolie, die schwerste Form einer Thrombose, kann tödlich enden. Die französische Arzneimittelbehörde empfiehlt die Verschreibung von Pillen der zweiten Generation, wenn nicht bestimmte Gründe für Pillen der dritten und vierten Generation sprechen. (A.Nikiforov--DTZ)