Deutsche Tageszeitung - Geldstrafen im Prozess gegen Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung

Geldstrafen im Prozess gegen Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung


Geldstrafen im Prozess gegen Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung
Geldstrafen im Prozess gegen Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung / Foto: ©

Ein knappes Jahr nach dem Zusammenbruch eines später gestorbenen 83-Jährigen im Vorraum einer Essener Bank hat ein Gericht am Montag drei Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt. Eine Angeklagte muss 3600 Euro bezahlen, zwei mitangeklagte Männer Geldstrafen von 2800 Euro und 2400 Euro, wie das Amtsgericht Essen-Borbeck mitteilte. Der Vorfall Anfang Oktober 2016 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

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Der 83-Jährige hatte unübersehbar in Vorraum der Bank auf dem Boden gelegen, während die Angeklagten am Automaten Bankgeschäfte abwickelten. Erst ein weiterer Bankkunde setzte knapp 20 Minuten nach dem Zusammenbruch des Manns einen Notruf per Handy ab.

Der Senior wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er eine Woche später starb. Die zeitliche Verzögerung bei seiner medizinischen Behandlung soll aber nicht der Grund für seinen Tod gewesen sein.

Der Amtsrichter zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass die drei Angeklagten dem bewusstlosen Senior nicht geholfen hatten, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Nicht gelten ließ der Richter den Einwand der Angeklagten in dem Prozess, sie hätten den Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten.

Da der 83-Jährige offen sichtbar in unmittelbarer Nähe der Bankautomaten gelegen habe, hätten die Angeklagten vielmehr keinen vernünftigen Zweifel an einem Unglücksfall haben können, befand der Richter. Dieser Unglücksfall habe eine Hilfeleistung erfordert.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Strafrichter den Angaben zufolge, dass die Angeklagten bisher nicht vorbestraft waren. Sie hätten sich aber dem hilflosen Mann gegenüber "in nicht hinnehmbarer Weise gleichgültig verhalten", hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts. Insgesamt wertete der Strafrichter das Verhalten der Angeklagten als Augenblicksversagen, weil alle "andere Dinge im Kopf" gehabt hätten.

(A.Nikiforov--DTZ)

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