Messerstecher von Grafing muss in die Psychiatrie
Der Messerstecher von Grafing muss in die Psychiatrie: Im Mordprozess um die tödliche Attacke an einem S-Bahnhof bei München hat das Landgericht München II am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Schwurgericht kam demnach zur Überzeugung, dass der 28-Jährige bei der Messerattacke mit einem Toten und drei Verletzten schuldunfähig war.
Damit teilten die Richter die Auffassung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, die ebenfalls auf Unterbringung des Manns in der geschlossenen Psychiatrie plädiert hatten. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichteten.
Die Münchner Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Paul H. am frühen Morgen des 10. Mai 2016 am Bahnhof Grafing in Tötungsabsicht auf zufällig anwesende Passanten einstach. Dabei tötete er einen Mann und verletzte drei weitere Menschen schwer.
Die Schuldunfähigkeit des zur Tatzeit 27-Jährigen begründete das Gericht mit einer "bipolaren affektiven Störung", unter der H. leide und die zur Tatzeit von psychotischen Symptomen begleitet gewesen sei. Dabei stützten sich die Richter auf das Gutachten eines Sachverständigen in dem Prozess.
Eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung lehnte die Kammer ab. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auf die weiter bestehende Allgemeingefährlichkeit des 28-Jährigen.
Der aus dem Raum Gießen stammende H. hatte die Nacht vor der Tat auf dem Bahnhof Grafing verbracht. Dort stieg er dann am frühen Morgen in eine im Bahnhof wartende S-Bahn. In der abfahrbereiten Bahn zog er sein Messer mit etwa zehn Zentimeter langer Klinge und stach im Wahn einen 56-jährigen Mann aus Wasserburg nieder. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus.
Vor der S-Bahn stach der Täter einen weiteren Mann nieder, der trotz schwerster Verletzungen überlebte. Vor dem Bahnhof attackierte er schließlich zwei Fahrradfahrer, die ebenfalls Verletzungen davontrugen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)