Gericht weist Messerstecher von Grafing in die Psychiatrie ein
Im Mordprozess um die Messerattacke von Grafing hat das Landgericht München II den geständigen Täter am Donnerstag in die Psychiatrie eingewiesen. Die Strafkammer stufte den 28-Jährigen als schuldunfähig ein, wie ein Gerichtssprecher in München mitteilte. Damit teilten die Richter die Auffassung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, die ebenfalls auf Unterbringung des Manns in der geschlossenen Psychiatrie plädiert hatten.
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichteten. Der damals 27-Jährige aus dem Raum Gießen in Hessen hatte in dem Prozess gestanden, am 10. Mai 2016 am S-Bahnhof Grafing auf vier Menschen eingestochen zu haben. Eines der Opfer erlag seinen Verletzungen. Der Täter machte nach seiner Festnahme einen verwirrten Eindruck und wurde deswegen in eine psychiatrische Klinik gebracht.
In dem Prozess ging es zuletzt nur noch um die Frage, ob die Tat des zuvor von Sozialhilfe lebenden arbeitslosen Schreiners strafrechtlich geahndet werden kann oder ob er wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Der Verurteilte hatte die Nacht vor der Tat auf dem Bahnhof Grafing verbracht. Dort stieg er dann am frühen Morgen in eine im Bahnhof wartende S-Bahn. In der abfahrbereiten Bahn zog er sein Messer mit etwa zehn Zentimeter langer Klinge und stach im Wahn einen 56-jährigen Mann aus Wasserburg nieder. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus.
Vor der S-Bahn stach der Täter einen weiteren Mann nieder, der trotz schwerster Verletzungen überlebte. Vor dem Bahnhof attackierte er schließlich zwei Fahrradfahrer, die ebenfalls Verletzungen davontrugen.
(Y.Leyard--DTZ)