ADAC rät zu schneller Bezahlung von Strafzetteln aus dem EU-Ausland
Der ADAC rät Autofahrern davon ab, Bußgeldbescheide aus dem Ausland zu ignorieren. Seit 2010 könnten Bußgelder aus fast allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden, teilte der Automobilklub am Donnerstag in München mit. Autofahrer sollten die Bescheide daher "auf Plausibilität prüfen und danach zügig bezahlen".
Wenn ein Vorwurf nicht zutrifft oder der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist, sollten Betroffene "unverzüglich" juristischen Beistand suchen und Einspruch einlegen. Bei Forderungen privater Inkassobüros sollten Betroffene zudem "grundsätzlich skeptisch" sein.
Laut ADAC werden Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro eingetrieben, aus Österreich bereits ab 25 Euro. Weil dabei Bußgelder und Verwaltungskosten zusammen gezählt werden, umfasst dies schon deutlich niedrigere Beträge.
Durch eine zügige Bezahlung vermieden Autofahrer die teilweise hohen Mahngebühren und kämen außerdem häufig in den Genuss deutlicher Rabatte. Dies gelte etwa für Frankreich, Italien, Spanien oder Griechenland. Je nach Land und Verstoß könnten Betroffene die Strafzahlung so um bis zu 50 Prozent senken.
(Y.Leyard--DTZ)