Lebenslange Haft für Hauptangeklagten im Prozess um Mord an chinesischer Studentin
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer chinesischen Studentin in Dessau ist der Hauptangeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dessau sprach den 21-Jährigen am Freitag des Mordes und der Vergewaltigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter stellten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich ist.
Seine mitangeklagte Ex-Freundin wurde wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. An die Eltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, sollen beide Angeklagte zudem insgesamt 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 21-jährige Angeklagte die chinesische Architekturstudentin im Mai 2016 während ihrer Joggingrunde unter einem Vorwand in eine leerstehende Wohnung lockte. Der Angeklagte habe das Opfer dann dort mehrfach unter massivster Gewalteinwirkung vergewaltigt und misshandelt.
Um die Tat zu verdecken, habe der Angeklagte beschlossen, die junge Frau zu töten. Er versuchte, sie zu erwürgen und zu ertränken und habe letztlich mit derart massiver Gewalt auf die Studentin eingewirkt, dass diese starb. Der Täter schleppte den leblosen Körper anschließend mit einer Mülltonne aus dem Haus. Die Leiche der jungen Frau wurde zwei Tage nach ihrem Verschwinden und nach einer großangelegten Suche in einem Gebüsch gefunden.
Mit dem Urteil folgte das Gericht zumindest im Fall es 21-jährigen Hauptangeklagten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte für den Mann eine lebenslange Haft und für die Frau acht Jahre Jugendhaft gefordert. Die Verteidigung hatte die Mordvorwürfe zurückgewiesen und für den Angeklagten eine zehnjährige Jugendstrafe wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und für die Mitangeklagte drei Jahre Jugendstrafe beantragt.
Der Hauptangeklagte, dem ein Sachverständiger unter anderem Gefühlskälte bescheinigte, hatte im Prozess weitgehend geschwiegen. Seine Ex-Freundin hatte dagegen umfassend ausgesagt und ihren Mitangeklagten belastet. Nach Ansicht des Gerichts war sie an den sexuellen Übergriffen auf die Chinesin beteiligt, nicht aber an der Tötung des Opfers. Die mehrfache Mutter selbst berichtete vor Gericht von häufigen sexuellen Übergriffen sowie Tätlichkeiten des Angeklagten ihr gegenüber.
Für Schlagzeilen hatte der Fall darüber hinaus auch gesorgt, weil die Mutter und der Stiefvater des Angeklagten Polizisten sind. Kurz nach der Trauerfeier für die Studentin eröffneten die beiden ein Gartenlokal. Der Verdacht, dass beide die Ermittlungen beeinflusst haben könnten, hatte sich nicht bestätigt.
(W.Budayev--DTZ)