Justiz: Niederlage für Spaghettimonster-Kirche vor Gericht
Die Jünger der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters, einer antiklerikalen satirischen Vereinigung, haben im Rechtsstreit um die Werbung für ihre Nudelmessen eine weitere Niederlage erlitten. Der Verein sei weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft wie die beiden großen christlichen Kirchen und dürfe deshalb keine Hinweisschilder zu Messen am Ortseingang von Templin aufstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am heutigen Mittwoch (02.08.2017). (AZ. 4 U/84/16)
Die Nudelgläubigen kündigten nach der Urteilsverkündung an, vor die höchste irdische Instanz in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, zu ziehen.
Das OLG schloss sich in seiner Begründung dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt an der Oder an. Der Verein sei keine Religionsgemeinschaft, weil ihm ein Gottesbezug fehle. Als Mittel der Religionssatire imitiere und verfremde er Texte und Symbole, die christlicher Religion entlehnt seien, wie etwa das "Monsterunser" oder ein auf das "Fliegende Spaghettimonster" bezogenes "Glaubensbekenntnis".
Die darin geäußerten Kritik an Überzeugungen Anderer stelle "kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar", heißt es im Urteil. Der Verein habe deshalb keinen Anspruch auf Aufstellen von Hinweisschildern.
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat ihre Wurzeln in den USA. Sie entstand im Jahr 2005 aus Protest gegen die gleichwertige Behandlung von Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre im Schulunterricht als konkurrierende wissenschaftliche Wahrheiten. In Deutschland hat die Kirche nach eigenen Angaben mehrere tausend Anhänger und macht sich für Förderung und Anerkennung der Wissenschaften stark.
Bei ihren sogenannten Messen, die in Templin an jedem Freitagvormittag stattfinden, verzehren die sich selbst als Pastafaris bezeichnenden Anhänger gemeinsam Nudeln und Bier. Ihrer Glaubenslehre nach erwartet sie das Spaghettimonster im Himmel mit einem Biervulkan sowie einer Fabrik, die - je nach sexuellen Vorlieben - Stripper und Spripperinnen herstellt. (A.Nikiforov--DTZ)