Deutsche Tageszeitung - Nach Schießerei in Konstanzer Diskothek untersuchen Ermittler Herkunft der Waffe

Nach Schießerei in Konstanzer Diskothek untersuchen Ermittler Herkunft der Waffe


Nach Schießerei in Konstanzer Diskothek untersuchen Ermittler Herkunft der Waffe
Nach Schießerei in Konstanzer Diskothek untersuchen Ermittler Herkunft der Waffe / Foto: ©

Nach der tödlichen Schießerei vor einer Diskothek in Konstanz laufen die Ermittlungen zu den Hintergründen und vor allem zur Herkunft der vom Täter verwendeten Waffe auf Hochtouren. Es gebe noch keine Erkenntnisse zum genauen Motiv, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth aktuell in Konstanz. Derzeit würden noch Zeugen, die unter anderem über einen Streit berichtet hatten, vernommen.

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Unklar war zunächst auch noch, woher der Täter die illegale Waffe und die drei gefüllten Magazine mit jeweils bis zu 20 Schuss scharfer Munition hatte. Dabei handelte es sich um ein in der US-Armee übliches Sturmgewehr. "Allein der Besitz einer solchen Kriegswaffe ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht", sagte Roth. Oftmals stammten solche illegalen Waffen oder Waffenteile aus dem sogenannten Darknet, dem verborgenen und geschlossen Bereich im Internet.

Bei der Schießerei waren in der Nacht zum Sonntag ein Türsteher sowie der Schütze getötet worden. Der Täter, ein 34-jähriger Mann irakisch-kurdischer Herkunft, soll in dem Nachtclub mit Mitarbeitern in einen Streit geraten sein. Dann sei er nach Hause gegangen, mit einem Sturmgewehr zurückgekehrt und habe einen der Türsteher niedergeschossen.

Anschließend eröffnete er auch das Feuer auf die Polizisten. Er wurde angeschossen und starb schließlich im Krankenhaus. Der Mann lebte seit 1991 in Deutschland und war vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Betreibers der Diskothek war der Schwager des Täters, wie die Polizei am Sonntagabend mitteilte. Zunächst hatte sie vom Schwiegervater gesprochen.

Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums geht die Tat auf eine persönliche Auseinandersetzung zurück und hat keinen terroristischen oder islamistischen Hintergrund. Bei dem Vorfall vor der Diskothek "Grey" wurden auch ein Polizist und zwei Partygäste verletzt; keiner von ihnen schwebte in Lebensgefahr.  (W.Uljanov--DTZ)

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