Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: © AFP/Archiv

In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.

In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.

Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.

Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.

Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.

Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Habeck fordert Milliardärsteuer für Schulen - Opposition spricht von "Populismus"

Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck hat eine Milliardärsteuer vorgeschlagen, um mehr Geld in Schulen investieren zu können. Es gebe in Deutschland "nicht so viele, aber einige Milliardäre, also wirklich Superreiche", sagte Habeck der "Bild am Sonntag". "Und wenn man da einen kleinen Anteil ihres Vermögens besteuern würde, dann hätte man ungefähr fünf bis sechs Milliarden Euro", fügte Habeck hinzu.

Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 für Schulen

Nach langer Ungewissheit über die Zukunft des Digitalpakts für Schulen haben Bund und Länder eine Grundsatzeinigung getroffen. Beide Seiten wollen von kommendem Jahr an bis 2030 jeweils 2,5 Milliarden Euro beisteuern, sagte Bundesbildungsminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitag in Berlin. Mit dem Digitalpakt 2.0 sollen Schulen mit besserer digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Es dürfe dabei "keinen Stillstand geben", betonte der Minister.

Berlins Bildungssenatorin: Digitalpakt 2.0 soll bis Herbst 2025 kommen

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat begrüßt, dass sich Bund und Länder auf eine Fortsetzung des Digitalpakts Schule geeinigt haben. "Es ist richtig, was wir jetzt machen", sagte sie am Freitag im Inforadio des RBB. "Wir haben ein Eckpunktepapier, das wir hoffentlich heute in der Bildungsministerkonferenz beschließen. Und dann muss es weitergehen."

"PISA für Erwachsene": OECD-Studie zeigt starkes Leistungsgefälle in Deutschland

Unter Erwachsenen in Deutschland klaffen die Leistungen bei Textverständnis und Mathematik weit auseinander. Das zeigt eine am Dienstag vorgestellte OECD-Studie, die auch als "PISA für Erwachsene" bekannt ist. Die Diskrepanz in Deutschland sei sehr groß, sagte OECD-Bildungsdirektor Andreas Schleicher. "Das Leistungsniveau der Erwachsenen ohne Schulabschluss ist sehr schwach." Auch die familiäre Herkunft spiele eine große Rolle. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland insgesamt im Mittelfeld.

Textgröße ändern: