Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: © AFP/Archiv

In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.

In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.

Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.

Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.

Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.

Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Eltern wünschen sich mehr Investitionen in Bildung

Forsa-Umfrage im Auftrag des Studienkreises: Vier von fünf Elternteilen sind der Meinung, dass Schulen in Deutschland nicht genug individuell fördern.

Pisa-Studie: Viele Schüler in Deutschland erkennen Fake News nicht

Viele Jugendliche in Deutschland erkennen Fake News nicht. Weniger als die Hälfte (47 Prozent) der Schülerinnen und Schüler fühlt sich in der Lage, die Qualität der im Internet gefundenen Informationen zu beurteilen, wie eine am Montag von der Technischen Universität München veröffentlichte Sonderauswertung der jüngsten Pisa-Studie zeigt. Im Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) trauen sich dies 51 Prozent der Jugendlichen zu.

Kirchen und Bildungsgewerkschaften fordern stärkeren Kampf gegen Antisemitismus

Vor dem Holocaust-Gedenktag haben die Kirchen in Deutschland und die Bildungsgewerkschaften GEW und VBE einen stärkeren Kampf gegen den Antisemitismus gefordert. Die Zahl antisemitischer Vorfälle an deutschen Bildungseinrichtungen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen sei seit dem Hamas-Überfall auf Israel im Oktober 2023 "rapide" angewachsen "und verharrt seither auf diesem unerträglichen Niveau", beklagten die Gewerkschaften am Freitag. Die Evangelische Kirche (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz äußerten sich ähnlich.

Verband sieht Gewalt gegen Lehrer weiterhin auf hohem Niveau

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht Gewalt gegen Lehrer weiterhin auf einem hohen Niveau. Laut einer am Freitag veröffentlichten Forsa-Umfrage unter Schulleitungen im Auftrag des VBE kam es an 65 Prozent der Schulen innerhalb der vergangenen fünf Jahre zu psychischer und an 35 Prozent zu physischer Gewalt gegen Lehrer. 36 Prozent der Befragten berichteten von Cybermobbing gegen Lehrkräfte.

Textgröße ändern: