Deutsche Tageszeitung - Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus

Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus


Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus
Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus / Foto: © AFP/Archiv

Wenn Eltern für ihr Kind keinen Betreuungsplatz finden, können sie auch die vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeld Plus nicht bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Ob in einer solchen Konstellation wegen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ein Schadenersatzanspruch gegen die jeweilige Kommune bestehen kann, hatten die Kasseler Richter nicht zu entscheiden. (Az. B 10 EG 1/23 R und B 10 EG 2/23 R)

Textgröße ändern:

Das Elterngeld Plus ist eine Alternative zum regulären Elterngeld - insbesondere für Paare, die beide Zeit zur Kinderbetreuung aufwenden wollen. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer Betreuungseinrichtung ist und die Eltern nicht oder jeweils höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Zahlungen sind generell halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, dafür gibt es das Elterngeld Plus jedoch für bis zu 28 statt für bis zu 14 Monate.

Arbeiten beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kommen laut gesetzlicher Regelung vier Monate sogenannter Partnerschaftsbonus dazu. Dieser Bonus ist auch im Anschluss an das reguläre Elterngeld möglich.

So lag der Fall hier. Die klagenden Eltern aus Mainz hatten 14 Monate Basiselterngeld bezogen. Für den 15. bis 18. Lebensmonat ihres Kindes wollten sie die vier Bonusmonate des Elterngeld Plus anschließen. Dies hatte die Stadt Mainz zunächst auch so bewilligt.

Für ihren schwerbehinderten, an einer Entwicklungsstörung und einem Anfallsleiden leidenden Sohn hatten die Eltern aber noch keinen Betreuungsplatz gefunden. Die Stadt hatte diesen erst ab dem 26. Lebensmonat des Kindes angeboten. Die ursprünglich erfolgte Bewilligung der Bonusmonate nahm sie deshalb wieder zurück.

Die Klagen beider Eltern hiergegen blieben ohne Erfolg. Mit den Bonusmonaten habe der Gesetzgeber eine partnerschaftliche Rollenverteilung unterstützen und den Wiedereinstieg beider Eltern in den Beruf erleichtern wollen. Dies sei nicht erfüllt, wenn ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müsse.

Die obersten Sozialrichter wiesen aber darauf hin, dass sich aus dieser Situation Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Mainz ergeben könnten. Zuständig für die Klärung seien allerdings die Zivilgerichte. Ein solcher Schadenersatzanspruch könnte dann neben dem Elterngeld Plus auch noch den entgangenen Lohn umfassen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Eltern wünschen sich mehr Investitionen in Bildung

Forsa-Umfrage im Auftrag des Studienkreises: Vier von fünf Elternteilen sind der Meinung, dass Schulen in Deutschland nicht genug individuell fördern.

Pisa-Studie: Viele Schüler in Deutschland erkennen Fake News nicht

Viele Jugendliche in Deutschland erkennen Fake News nicht. Weniger als die Hälfte (47 Prozent) der Schülerinnen und Schüler fühlt sich in der Lage, die Qualität der im Internet gefundenen Informationen zu beurteilen, wie eine am Montag von der Technischen Universität München veröffentlichte Sonderauswertung der jüngsten Pisa-Studie zeigt. Im Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) trauen sich dies 51 Prozent der Jugendlichen zu.

Kirchen und Bildungsgewerkschaften fordern stärkeren Kampf gegen Antisemitismus

Vor dem Holocaust-Gedenktag haben die Kirchen in Deutschland und die Bildungsgewerkschaften GEW und VBE einen stärkeren Kampf gegen den Antisemitismus gefordert. Die Zahl antisemitischer Vorfälle an deutschen Bildungseinrichtungen und in anderen gesellschaftlichen Bereichen sei seit dem Hamas-Überfall auf Israel im Oktober 2023 "rapide" angewachsen "und verharrt seither auf diesem unerträglichen Niveau", beklagten die Gewerkschaften am Freitag. Die Evangelische Kirche (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz äußerten sich ähnlich.

Verband sieht Gewalt gegen Lehrer weiterhin auf hohem Niveau

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht Gewalt gegen Lehrer weiterhin auf einem hohen Niveau. Laut einer am Freitag veröffentlichten Forsa-Umfrage unter Schulleitungen im Auftrag des VBE kam es an 65 Prozent der Schulen innerhalb der vergangenen fünf Jahre zu psychischer und an 35 Prozent zu physischer Gewalt gegen Lehrer. 36 Prozent der Befragten berichteten von Cybermobbing gegen Lehrkräfte.

Textgröße ändern: